"Recht haben und Recht bekommen sind häufig zweierlei Dinge. Ich helfe Ihnen Ihr Recht durchzusetzen! "
Rechtsanwalt Andreas Martin
Sie wollen in Polen, z.B. in Stettin (Szczecin), investieren oder suchen einen Rechtsanwalt in Polen der Sie vor Behörden in Polen oder vor polnischen Gerichten vertritt.
Sie haben Forderungen gegen polnische Unternehmen und möchte diese in Polen durchsetzen oder vollstrecken.
Sie wollen in Polen eine GmbH (Sp.z o.o.) oder eine Einzelfirma gründen oder eine Immobilie in Polen erwerben.
Nutzen Sie unsere Erfahrung in Polen. Als erster deutscher und ausländischer Anwalt in Stettin ist Rechtsanwalt Andreas Martin in die Liste der ausländischen Rechtsanwälte, welche bei der Rechtsanwaltskammer in Stettin geführt wird, aufgenommen worden.
Seit 2005 besteht die Anwaltskanzlei in Stettin(Polen). Es besteht eine Bürogemeinschaft mit zwei polnischen Rechtsanwälten. Sowohl in der Kanzlei in Deutschland (Löcknitz) als auch in Polen (Stettin) finden Sie zweisprachige Juristen (deutsch-polnisch). Wir sind stark auf deutsch-polnische Rechtsfälle spezialisiert.
Seit 2008 besteht nun auch in Berlin eine Zweigstelle der Rechtsanwaltskanzlei A. Martin.
Die Beratung unserer Mandanten erfolgt sowohl im deutschen als auch im polnischem Recht.
Rechtsberatung in Polen in Bezug auf folgende Rechtsgebiete:
Die Kanzlei in Stettin erfolgt in Zusammenarbeit (Bürogemeinschaft) mit zwei polnischen Anwälten (Adwokat Piotr Dobrolowicz und Adwokat Mariusz Weissgerber). Durch den jahrelangen Umgang mit deutsch-polnischen Fällen besteht ein Wissensvorsprung in Bezug auf derartige Fälle. Die Kanzlei befindet sich im Zentrum Stettins auf der al. Wojska Polskiego in der Nähe der Fussgängerzonse "Boguslawa".
Als Rechtsanwalt in Stettin (Anwalt in Polen) ist eine Vertretung im außergerichtlichen und gerichtlichen Bereich in Stettin und Umgebung sowie im restlichen Polen möglich. Eine Vertretung vor allen Gerichten in Stettin ist ebenfalls möglich.
Das polnische Zivilrecht ist größtenteils im ZGB-Polen geregelt. Das Zivilrecht ist der Oberbegriff für eine Vielzahl von weiteren polnischen Rechtsgebieten, wie z.B. das polnisches Kaufvertragsrecht, das Mietvertragsrecht in Polen und das polnische Werkvertragsrecht.
Das Vertragsrecht in Polen ist ebenfalls ein umfangreiches Rechtsgebiet. In deutsch-polnischen Rechtsfällen ist zu beachten, dass eine Vielzahl von internationalen Verträgen zwischen Deutschland und Polen zu beachten sind (z.B. CMR und das UN-Kaufrecht). Weiter gibt es mittlerweile ebenfalsl viele EU-Regelungen, deren Anwendung man kennen muss, wenn man deutsch-polnische Rechtsbeziehungen gestalten möchte. Beispielhaft sei hier die EuGVO (EU-Verordnung 44/2001) und die ROM II - VO genannt.
Das Gesellschaftsrecht in Polen ist für deutsche Investoren interessant, denn wer in Polen eine GmbH oder eine Firma gründen will, kommt um das Gesellschaftsrecht nicht herum. Obwohl es Gemeinsamkeiten zum deutschen Gesellschaftsrecht gibt, gibt es trotzdem noch viele Unterschiede, die zu beachten sind.
Das polnische Handelsrecht spielt für Deutsche immer dann eine Rolle, wenn mit polnischen Geschäftspartnern Handelsverträge abgeschlossen werden sollen. Da viele Unternehmer hier wenig rechtliche Kenntnis haben, wird häufig versucht im Vertrag selbst die rechtlichen Grundlagen zu regeln. Ohne Anwalt geht dies meistens schief. Viele deutsche Kaufleute wissen nicht, dass häufig das UN-Kaufrecht zur Anwendung kommt und nicht das deutsche Handelsrecht.
Viele Deutsche kaufen in Polen Immobilien/ Grundstücke. Dabei sind vor allem Grundstücke auf dem Land, vor allem an der Ostsee, interessant. Bis vor kurzem gab es hier noch viele Hindernisse. Es galt die Regel, dass derjenige, der ein "Zweithaus" in Polen kaufen wollte, hierfür eine Genehmigung brauchte, sofern er nicht die polnische Staatsangehörigkeit besaß. Diese Regelung gilt nun nicht mehr. Allerdings gibt es immer nocht Beschränkungen im Hinblick auf Grenzgrundstücke und landwirtschaftliche Grundstücke in Polen.
Wer in Grundstück in Polen erwirbt, der muss dies auch finanzieren. Wer hierfür einen Kredit aufnimmt, braucht meist eine Sicherheit. Häufig wird der Grundstückskauf auch über einen Kredit in der Familie finanziert und muss abgesichert werden. Die Bestellung einer Hypothek in Polen ist von daher für viele deutsche Immobilienerwerber in Polen interessant. Darüber hinaus ist die Gestaltung des Grundstückskaufvertrages in Polen, die Abwicklung des Immobilienkaufs und die Organisation des Kaufs einer polnischen Immobilie (Notar, Grundbuchamt) von großer Bedeutung. Wir helfen Ihnen dabei.
Die Vollstreckung bzw. die Zwangsvollstreckung von Forderungen in Polen wird für viele Deutsche immer wichtiger. Bei deutsch-polnischen Rechtsbeziehungen gelingt es vielen deutschen Geschäftsleuten - aufgrund von Gerichtsstandsvereinbarungen - immer häufiger in Deutschland zu klagen.
Hier passieren aber auch häufig Fehler, da meist der deutsche "Hausanwalt" des deutschen Geschäftsmanns/ Firma die Klage in Deutschland übernimmt. Da dieser meist kein Polnisch kann und auch keine Kenntnisse von polnischem Recht hat, passiert es auch häufig, dass die Firmenbezeichnung des polnischen Geschäftspartners nicht richtig ist und so z.B. eine Einzelfirma nicht unter den Namen des Geschäftsmannes verklagt wird. Die Vollstreckung aus diesem Titel (Urteil) in Polen macht keinen Sinn, da die Bezeichnung falsch ist. Ansonsten ist die Vollstreckung aus deutschen Urteilen in Polen natürlich möglich.
Inkasso in Polen (Forderungseinzug in Polen oder auch Auslandsinkasso genannt) nimmt immer mehr an Bedeutung zu. Die effektive Durchsetzung von Forderungen in Polen wird immer wichtiger. Deutsche Geschäftsleute versuchen meist über eine Inkassofirma die Forderung in Polen beizutreiben. Dies ist meist nicht sinnvoll, da die Inkassofirma ohnehin - früher oder später - einen Anwalt in Polen einschalten wird. Die Klage in Polen kann Sinn machen aber sofern die Möglichkeit der Klage in Deutschland besteht, soltle man diese Möglichkeit nutzen, da meistens sich der polnische Schuldner in Deutschland zur Klage - aus Kostengründen - nicht einlässt. Es ergeht dann schnell ein Versäumnisurteil, dass dann kurzfirstig vollstreckung werden kann. Die Vollstreckung in Polen ist dann grundsätzlich über eine Vollstreckungsklausel möglich.
Das internationale Transportrecht spielt sich häufig im CMR ab. Die Regelungen des CMR regeln die Rechtsbeziehungen auch zwischen deutschen und polnischen Transportfirmen und Speditionen. Da die Regeln international sind, gibt es meisten nicht die Probleme bei der Anwendung des Rechts, sondern eher im Bereich Inkasso. Die Transportforderung wird häufig Gegenstand der Rechtsstreitigkeiten zwischen deutschen und polnsichen Transportunternehmen. Häufig wird in Deutschland geklagt, was durchaus auch Sinn machen kann. Nach dem CMR kann man am sowohl am Abhol- als auch am Verbringungsort klagen.
Der Unfall in Polen ist etwas sehr Unangenehmes für deutsche Autofahrer. Diese wissen nicht, wie sie sich am Unfallort verhalten sollen. Die Polizei in Polen versteht - zum einen - kein Deutsch und - zum anderen - meist auch kein Spaß. Der deutsche Unfallbeteiligte kann zwar in Deutschland klagen. Hierfür braucht er aber die Unfallakte in Polen, was fast immer ein Problem ist, da die Polizei in Polen kein Aktenzeichen am Unfallort aushändigt und auch die Akte nicht übersandt wird. Auch wenn in Deutschland wegen des Verkehrsunfalls in Polen geklagt wird, gilt doch meist polnsiches Recht. Welchen Schaden der deutsche Unfallbeteiligte hier verlangen kann, weiß dieser nicht und meist auch nicht der "Hausanwalt" des deutschen Unfallbeteiligten. Hier soltle ein Spezialist eingeschaltet werden.
Obwohl der Führerscheintourismus in Polen eigentlich vorbei ist, kommt es immer noch vor, dass deutsche Mandanten Probleme mit deutscher oder polnsichen Führerscheinbehörden haben. Hier könenn wir helfen.
Auch das Strafrecht in Polen spielt für deutsche Mandanten eine wichtige Rolle. Dabei sollte jeder Investor in Polen wissen, dass eine strafrechtliche Verfolgung in Polen möglich ist, da in Polen viele Dinge im "grauen Bereich" geregelt werden. Dies gilt vor allem auch für Angelegenheiten, die das polnische Finanzamt betreffen. Auch die Haftung des GmbH-Geschäftsführers für Verbindlichkeiten gegenüber der polnischen ZUS oder Dritten kann eine Rolle spielen. Bei Einleitung eines Ermittlungsverfahrens in Polen ist die Hinzuziehung eines Anwalt vor großer Bedeutung.
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